Wie lange können Sie Rehabilitationssport machen?

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt.

Bei neurologischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen: Erst- bzw. weitere Verordnungen sollten 120 ÜE/36 Monate nicht überschreiten.

Bei orthopädischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen: Erst- bzw. weitere Verordnungen sollten 50ÜE/18 Monate nicht überschreiten.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Die Vergütung für die Teilnahme am Reha-bilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Reha-Sport machen wollen, eine durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen für Sie keine Kosten.

Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann Reha-Sport ohne Verordnung betreiben.

Sprechen Sie uns darauf an .

Vorgehensweise

1.  Wenn Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport sieht, wird das Formular „Muster 56" ausgefüllt, welches Sie bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse erhalten.

2.  Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse und lassen sich die Kostenübernahme bestätigen (Genehmigung).

3. Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie beim Rollitennis e.V. mit dem
Reha-Sport beginnen.